Wie man aus dem Bundesarbeitsministerium hört, plant Minister Heil einen zweiten Anlauf für ein „Recht auf Homeoffice“, und zwar unabhängig von Corona. Wann das sein wird, ist allerdings noch offen. Die Chancen stehen gut, nicht nur seitens der Regierung. Auch Unternehmen haben in der Pandemie erkannt, dass Homeoffice durchaus seine Vorteile hat. Mit dem Ende der Homeoffice-Pflicht am 20. März 2022 dürfen Unternehmen nun selbst entscheiden, welche Corona-Regeln sie am Arbeitsplatz festlegen.
Zur Fürsorgepflicht der Arbeitgeber gehört es allerdings auch, zu prüfen, ob für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter*innen das Homeoffice erforderlich ist. Arbeitgeber haben ein sogenanntes Weisungsrecht, womit sie bestimmen können, wo ihre Mitarbeiter*innen arbeiten – vor Ort oder Daheim oder Hybrid. Das heißt für Arbeitnehmer*innen: Wer sich weigert, ins Büro zu kommen, kann abgemahnt oder sogar gekündigt werden.
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